Grundstücksrecht
Achtung:
Bitte KEINE Zahlung des Kaufpreises vor dem Beurkundungstermin, also nicht durch vorherige Barzahlung und auch nicht durch vorherige Überweisung.
Zahlungen vor dem Beurkundungstermin müssen, gleich in welcher Form die Vorabzahlung erfolgt ist, von uns der FIU (Geldwäschepolizei) immer gemeldet werden!!!

