NOTAR FRANK MAURER Informationen über notarielle Tätigkeiten
Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen, Vorsorgevollmacht, Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation - auf diesen und anderen Gebieten sind die Notarinnen und Notare überall in Deutschland für Sie tätig.
Sie verbinden dabei höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist.
Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung:
- Notarinnen und Notare sind in ganz Deutschland tätig - auch in kleineren Gemeinden.
- Die gesetzliche Kostenordnung ist ein soziales Gebührensystem: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.
Notar Frank MaurerDer Notar
Notarvertreterin Kristin Retzbach, Notar Frank Maurer und Notar a.D. Wolfgang SchulzKostenlose Parkplätze finden Sie in der hauseigenen Tiefgarage und auf dem Parkplatz.
Deutschlandweit einheitliche Kosten
Die Kosten der notariellen Urkunden und notariellen Dienstleistungen sind bei uns in ganz Deutschland gleich.

Mit Brief & Siegel
Dokumente auf den Punkt gebracht.
"Darauf gebe ich dir Brief und Siegel!"
– Klingt altmodisch, ist aber eine bewährte Redewendung, die bei uns wortwörtlich umgesetzt wird. Wir beglaubigen Ihre notarielle Urkunde mit Brief und Siegel, wodurch sie rechtssicher wird.

Liebe macht Blind.
Wir regeln das!
"Ehevertrag? Brauchen Wir nicht!"
Dieser Satz wurde schon des Öfteren ausgesprochen und auch bereut. Viele Paare verbinden die Hochzeit direkt mit der Ewigkeit. Doch leider halten Ehen in Deutschland durchschnittlich nur 9,5 Jahre. Und was, wenn es dann zur Scheidung kommt? Wir klären Sie über die Folgen auf und regeln Themen wie z.B Unterhalt.

Besser jetzt
Kommen Sie rechtzeitig zu uns!
Ein Schlaganfall oder ein lebensbedrohlicher Unfall kann jeden treffen, in jedem Alter. Im schlimmsten Fall wird man danach als "unfähig" eingestuft. Eine beglaubigte Vollmacht wäre in diesem Fall ein kleiner Trost für Sie selbst und die Beteiligten. Oder möchten Sie einen Betreuer, ausgesucht von der Behörde, der über Ihre medizinische Behandlung und Familienfinanzen entscheidet? Wenn Sie schon auf Mitwirkung angewiesen sind, wäre es doch schöner, einer Ihrer "Liebsten" würde sich um ihre rechtlichen Dinge kümmern. Also zögern Sie nicht!
Die Europäischen Güterrechtsverordnungen
Ab 29.01.2019 gelten für 18 EU-Staaten die Europäischen Güterechtsverordnungen. Die güterrechtlichen Verhältnisse werden nach der für Ehepartner geltenden EuGüVO künftig grundsätzlich dem Recht des Staates unterliegen, in dem die Ehegatten ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt nach der Eheschließung haben.
Das Recht der Staatsangehörigkeit findet nur subsidiär oder bei entsprechender Rechtswahl Anwendung.
Die Verordnungen wurden nur für 18 Mitgliedsstaaten in Kraft gesetzt.
Sie gelten für Deutschland, Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik undZypern, nicht jedoch nicht für Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und Ungarn.
Bei der Ermittlung des Güterrechtsstatus ist das Heiratsdatum zu ermitteln.
Erfolgt die Heirat ab dem 30.01.2019, gilt uneingeschränkt die EuGüVO.
erfolgte die Heirat vor dem 30.01.2019, ist zu prüfen, ob die Ehegatten eine Güterrechtswahl getroffen haben.
wurde keine Rechtswahl getroffen, gilt wie bisher Art. 15 EGBGB.
Wurde oder wird eine Rechtswahl bis einschließlich 29.01.2019 getroffen, gilt auch in diesem Fall wie bisher Art. 15 EGBGB.
Wird eine Rechtswahl ab dem 30.01.2019 getroffen, gilt die Güterechtsverordnung.

