Handels- und Gesellschaftsrecht
Da das Gesellschaftsrecht im stetigen Wandel ist, sollten sowohl bei der Gründung einer Gesellschaft als auch bei bestehenden Gesellschaften deren Gesellschaftsverträge stets überprüft werden.
An den Inhaber eines Unternehmens sind hohe Anforderungen gestellt. Jederzeit sind Entscheidungen und Überprüfungen bestehender Strukturen erforderlich. Neben den betriebswirtschaftlichen Geschichtspunkten müssen auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Wir arbeiten Gesellschaftsverträge aller Art aus, insbesondere für GmbH’s, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Partnergesellschaften, offene Handelsgesellschaften und Genossenschaften.
Als Ihr Notar können wir aufgrund unserer Erfahrung bei der Beantwortung Ihrer Fragen verlässliche Hilfestellungen geben.
Informationen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR, Gesellschaft nach §§ 705ff BGB, eGbR)
Handlungsbedarf ab 1.1.2024 !