Informationen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR, Gesellschaft nach §§ 705ff BGB, eGbR)
Sie besitzen eine Immobilie und sind mit Ihren Mitgesellschafter als Eigentümer „in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen?
Dann besteht ab 1.1.2024 Handlungsbedarf!
Was ist zu tun?
Wenn Sie diese Immobilie beispielsweise
- verkaufen oder verschenken möchten
- mit einer Grundschuld zur Darlehnsabsicherung oder eine Dienstbarkeit (z.B. Leitungsrecht) belasten möchten
oder
- wenn bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Gesellschafterwechsel (Ausscheiden eines Gesellschafter oder Eintritt eines Gesellschafters) erfolgte
oder
- wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes als Käufer Grundvermögen erwerben möchten
dann ist ab 1.1.2024 erforderlich, diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, Gesellschaft nach §§ 705ff BGB) im neuen Gesellschaftsregister zwingend eintragen zu lassen.
Hierfür ist eine notarielle Registeranmeldung erforderlich, wie wir gerne für Sie übernehmen.
Weiter ist in diesem Zusammenhang auch die Berichtigung der betroffenen Grundbücher erforderlich.
Wie geht´s weiter?
Schicken Sie uns bitte
- das ausgefüllte Datenblatt für die Registeranmeldung
- das ausgefüllte Datenblatt für den Grundbuchberichtigungsantrag
zu, dann erhalten sie einen Entwurf der Anmeldung und des Grundbuchberichtigungsantragen zu Ihrer Prüfung. Ratsam ist in dem Falle, beide Entwürfe vorab ihrem Steuerberater/ihrer Steuerberaterin zu Prüfung vorzulegen.
Dann Ihrer Freigabe vereinbaren Sie einen Termin zur Unterzeichnung dieser beiden Urkundenentwürfe. Die Übersendung an das GbR-Register und Vorlage an das Grundbuchamt erfolgt dann von uns.
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Das sollten Sie wissen:
Ohne Eintragung im GbR-Register und ohne Grundbuchberichtigung besteht eine Grundbuchsperre, so dass neue Eintragungen nicht mehr vorgenommen werden können.
Ihre Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist somit eine eigene Rechtspersönlichkeit und muss zwingend auch im Transparenzregister (link zum Transparenzregister über www) eingetragen werden. Die Daten und Angaben im Transparenzregister müssen zwingend aktuell und vollständig enthalten sein.
Wenn Sie keinen oder einen veralteten GbR-Vertrag haben, empfehlen wir Ihnen, diesen Vertrag zu fassen bzw. überarbeiten zu lassen. Gerne übernehmen wir dies für Sie!
Wir prüfen und entwerfen einen GbR-Vertrag nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.
Sie benötigen einen Entwurf bzw. eine Beratung?
Gerne können Sie sich jederzeit bei uns melden.
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